Wenn Dein am Flughafen aufgegebenes Gepäckstück beim Transport beschädigt wird, verspätet ankommt oder verloren geht, hast Du bei Deiner Airline Anspruch auf Schadensersatz. Der kann bis zu 1.430 € betragen.
Schon vor der Abreise vorbereiten
Damit Du bei Problemen mit Deinem Koffer Schadensersatz bekommst, musst Du seinen Inhalt nachweisen. Dafür solltest Du also schon vor der Abreise eine Liste darüber führen, was Du eingepackt hast. Kaufbelege helfen, den Wert Deiner verlorenen Sachen zu bestimmen.
1. Gepäck verschwunden
Wenn es Dich tatsächlich erwischt und Du am Band vergeblich auf Deinen Koffer wartest, solltest Du erstmal Ruhe bewahren. An den meisten Flughäfen gibt es spezielle Schalter für Gepäckprobleme. Melde dort Deinen Verlust und lass Dir darüber unbedingt eine schriftliche Bestätigung geben. Bei manchen Airlines kannst Du Probleme mit Deinem Gepäck auch über eine App melden.
2. Gepäck verspätet
Vielleicht hast Du ja Glück im Unglück und erfährst am Schalter, dass Dein Koffer nur verspätet ist. In diesem Fall musst Du auf Zahnbürste, Unterwäsche und Co. nicht tagelang warten – Du darfst sie Dir neu kaufen. Diese Ausgaben bekommst Du von Deiner Airline meistens vollständig erstattet.
3. Gepäck beschädigt
Wenn Du beim Auspacken feststellst, dass Dein Gepäck beim Transport beschädigt wurde, solltest Du auch das melden. Dokumentiere die Schäden genau und mach am besten Fotos. Und dann solltest Du nicht trödeln: Den Schaden musst Du innerhalb von sieben Tagen melden, auch im Urlaub. Sonst erlischt Dein Anspruch auf Schadensersatz.
So kommst Du an Deine Entschädigung
Egal ob Dein Gepäck verschwunden, verspätet oder beschädigt ist – Du solltest alle entstandenen Schäden und Kosten lückenlos dokumentieren. Mit Deinen Nachweisen kannst Du dann bei der Airline schriftlich Schadensersatz beantragen. Wichtig: Den Neupreis bekommst Du nicht ersetzt. Der Schaden wird danach berechnet, was die Gegenstände noch wert waren.
Bist Du im Rahmen einer Pauschalreise verreist, kannst Du zusätzlich den Reisepreis mindern: pro Tag ohne Koffer um rund 25 %.
Wenn Deine Airline die Zahlung verweigert oder nicht reagiert, kannst Du Dich auch an die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (SÖP) bzw. das Bundesamt für Justiz wenden.
Wenn Du Dich nicht selbst mit der Airline herumärgern willst, kannst Du das auch einen Dienstleister erledigen lassen. Das Portal „Fairplane“ erstreitet den Schadensersatz für Dich, im Erfolgsfall zahlst Du dafür zwischen 36 und 42 % der Erstattung.
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