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Nicht alle Gebühren bei Bausparverträgen sind erlaubt: Schon 2017 hat der Bundesgerichtshof eine Servicepauschale in der Darlehensphase einkassiert. Jetzt gibt es ein weiteres Urteil (Az. XI ZR 551/21), in dem der BGH dasselbe für die Ansparphase festlegt. Auch dort ist die Servicepauschale unzulässig – ein Urteil mit Signalwirkung für die ganze Branche und viele Millionen Bausparer.

Mit der Klausel zur Servicepauschale sieht der BGH die Bausparer unangemessen benachteiligt. Denn einen echten Service bekommst Du gar nicht: Deine Bausparkasse ist dazu verpflichtet, sich um die Verwaltung zu kümmern und die Kosten dafür selbst zu tragen.

Das bedeutet das Urteil für Dich als Bausparer

Du kannst sofort Geld von der Bausparkasse zurückfordern, und zwar für die letzten drei Jahre. Warte damit nicht zu lange – für 2019 endet die Frist nämlich schon am 31. Dezember 2022, ältere Gebühren sind bereits verjährt. Prüf also in Deinen Jahreskontoauszügen, ob Du eine Servicepauschale bezahlt hast. Die kann dort auch anders heißen, z. B. Kontogebühr, Jahresentgelt, Kontoentgelt oder Serviceentgelt.

Wie viel Dir das bringt? Im vor dem BGH verhandelten Fall ging es um eine jährliche Pauschale der BHW-Bausparkasse von 12 €. Mit einem einzigen Brief an die Bausparkasse kannst Du für die drei Jahre dort also 36 € einfordern. Die BHW will im Einzelfall prüfen, ob ein Anspruch besteht.

Wir holen Dir Deine Gebühren zurück

In Deinem Fall kann die Summe auch höher ausfallen als bei der BHW, je nach Bausparkasse beträgt die Gebühr bis zu 30 € pro Jahr. Das Schreiben musst Du nicht selbst formulieren – das können wir für Dich erledigen.

Melde Dich dafür bei uns unter: 0331 23549343 

Sollte sich Deine Bausparkasse weigern, kannst Du Dich vor einem Rechtsstreit an einen Ombudsmann wenden. Der versucht dann, den Streit vorab zu schlichten. Das ist für Dich kostenlos. Gerade wenn es um die Gebühren aus 2019 geht, kann das interessant sein. Hast Du einen Ombudsmann beauftragt, wird nämlich die Verjährung gehemmt, sodass Du die Gebühren auch noch nach der dreijährigen Frist mit Stichtag 31. Dezember zurückfordern kannst.

Der Beitrag Unzulässige Bauspar-Gebühren, hol sie dir jetzt zurück! erschien zuerst auf Dein Haushaltsberater.

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