Nervig! Du kannst deine Lieblingsserie nicht streamen oder die Webseite öffnet sich nur in Zeitlupe? Laut einer Umfrage hat jeder Dritte Probleme mit seiner Internetverbindung. Jeder achte Verbraucher erhält tatsächlich die Bandbreite, die ihm vertraglich zugesprochen wurde.
Laut dem Bundesgerichtshof hat der Zugang zum Internet im privaten Bereich eine zentrale Bedeutung für die Lebensführung. Eine Störung des Netzes oder eine langsame Internetverbindung sei aber kein Sonderkündigungsgrund – Internetanbieter bieten nur eine 97 prozentige Verbindungssicherheit. In diesem Artikel erfährst Du, welche Möglichkeiten Du trotzdem hast.
Unterbrochenes und zu langsames Internet
Häufig kommt es vor, dass Du als Verbraucher nicht die Bandbreite bekommst, die Du mit deinem Anbieter vertraglich ausgemacht hast. Der Grund ist häufig eine Störung der Internetleitung. Das allein ist jedoch keine Grundlage, für eine Sonderkündigung deines Anbieters.
In solchen Fällen solltest Du wie folgt vorgehen:
1. Finde heraus, welche vertragliche Geschwindigkeit festgelegt wurde: Diese findest Du meistens in den Vertragsunterlagen, die Du vom Anbieter bekommen hast. Falls Du diese nicht findest, kannst Du dich über die Hotline über deine Vertragsbedingungen informieren.
2. Ermittle deine tatsächliche Verbindungsgeschwindigkeit: Du kannst jederzeit nachmessen, mit welcher Geschwindigkeit Du im Internet surfst. Hierzu gibt es zahlreiche Tests im Internet. Das Testergebnis ist nie zu 100% genau – es macht also Sinn, den Test an mehreren Tagen durchzuführen.
Totalausfall des Internets
Fällt deine Internetverbindung oft mal total aus, dann solltest Du die Ausfallzeiten schriftlich festhalten. Behebt dein Anbieter binnen 3 Wochen – kannst Du dem Anbieter fristlos kündigen.
Handelt es sich wirklich um einen Ausfall des Internets, solltest Du aufgrund der Beweispflicht die Ausfallzeiten notieren. Wichtig ist, dass Du zusätzlich bei der Hotline anrufen solltest und dein Problem sollte dort vermerkt werden. Kann das Problem während dem Gespräch nicht behoben werden – sollte ein Termin mit einem Techniker vor Ort behoben werden. Nimmt der Techniker den Termin nicht wahr, solltest Du dem Anbieter per Einschreiben mit Rückschein zur Behebung der Störung auffordern. Ein angemessener Zeitraum ist hier eine Frist von 2-3 Wochen.
Anspruch auf Schadensersatz
Da der Bundesgerichtshof dem Zugang zum Internet eine zentrale Bedeutung für den Lebensunterhalt zugewiesen hat, kann durch ein Totalausfall auch ein Schadensersatzanspruch entstehen.
Wenn dein Anbieter den Internetausfall nicht behebt und Du mit deinem Mobilfunkanschluss das Internet nutzen musst, ist dein Anbieter dazu verpflichtet, dir die entstandenen Kosten zu ersetzen.
Du kannst als Verbraucher deinen Anbieter auf Nutzungsausfallentschädigung aufmerksam machen, da Du den Anschluss nicht nutzen konntest. Die Höhe richtet sich dabei nach deinen vertraglichen Zugangskosten. Beispiel: Wenn Du monatlich 40 Euro zahlst und dein Internet 10 tage ausfällt, bekommst Du mehr als 13 Euro zurück. Das Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen: 40 Euro / 30 tage x 10 Tage Ausfall.
Der Beitrag Recht auf Entschädigung bei Internetausfällen? erschien zuerst auf Dein Haushaltsberater.