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Bis zum Abgabetermin für die Steuererklärung 2020 ist noch viel Zeit. Bist Du momentan im Homeoffice? Dann kann sich es lohnen, jetzt einige Dinge für die Steuererklärung 2020 zu beachten. 

 

Für viele Arbeitnehmer wurden die eigenen 4 Wände zum Büro und das Homeoffice wurde zur Alltagsroutine. Durch die lange Zeit zu Hause entstehen natürlich aber auch viel mehr Kosten! Beispiel: Materialkosten für benötigte Arbeitsmittel. Hier stellt man sich natürlich die Frage, ob man Materialkosten & Co. von der Steuer absetzen kann?

Ist das Kurzarbeitergeld eigentlich steuerfrei?

Grundsätzlich kann man diese Frage mit ja beantworten. Steuern zahlst Du nämlich nur auf das Gehalt, das Du während der Kurzarbeit von deinem Arbeitgeber bekommst. Das Kurzarbeitergeld gehört nämlich zu den Lohnersatzleistungen, welche dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dies bedeutet, dass der eigentliche Lohn und das Kurzarbeitergeld addiert werden. Für diese Summe wird dann ein Steuersatz berechnet, der auf den eigentlichen Lohn (ohne Kurzarbeitergeld) angewendet wird.

Gut und wichtig zu wissen ist auch, dass für Lohnersatzleistungen während der Kurzarbeit eine Steuererklärungspflicht besteht! Wenn Du innerhalb eines Jahres eine Lohnersatzleistung von mehr als 410€ bekommst, bist Du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Du für das Kurzarbeitergeld eine Steuererstattung erhalten könntest, ist relativ hoch.

Die Definition von Arbeitszimmer in der Steuererklärung

Damit Du die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer auch von der Steuer absetzen kannst, gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für dich zusammengefasst:

Häusliche Verbindung: Das Arbeitszimmer muss nach Lage, Funktion und Ausstattung in das Haus oder in der Wohnung eingebaut sein. Kellerräume oder das Dachgeschoss gelten auch als Arbeitsräume. Allerdings trifft das ganze nicht zu, wenn die Ausstattung und die Funktion dieser Räume keinem Büroraum entsprechen. Eine Arbeitsecke ist hierfür nicht ausreichend und gilt nicht als Büroraum – da es kein abgeschlossener Raum ist.
Berufliche Nutzung: Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes, ist ein Arbeitszimmer für schriftliche, gedankliche, verwaltungstechnische oder organisatorische Arbeiten, aber auch für geistige, künstlerische oder schriftstellerische Arbeiten vorgesehen. Die Nutzung des Arbeitszimmers darf ausschließlich beruflich genutzt werden! Eine private Nutzung ist zu 10% erlaubt.
Wenn Homeoffice verpflichtend ist: Von deinem Arbeitgeber lässt Du dir am besten bescheinigen, dass er dich ins Homeoffice geschickt hat. In dem Schreiben sollten am besten auch die Arbeitstage und der Zeitraum vermerkt sein. Als Nachweis für dein Homeoffice solltest Du deinen Arbeitsplatz für die Steuererklärung die 2020 fällig wird regelmäßig dokumentieren. Tipp: Fotografiere deinen Arbeitsplatz zu verschiedenen Zeiten ab – so hast Du eine höhere Chance, dass Du die Kosten vom Finanzamt erstattet bekommst.

Welche Kosten sind absetzbar und welche lassen sich nicht absetzen?

Eigentlich gilt, dass für Aufwendungen, die durch das Arbeiten im Homeoffice entstanden sind, ein Abzugsverbot herrscht. Wenn Du aber durch die Corona-Krise keine andere Möglichkeit hattest, kannst Du pro Jahr 1.250 Euro als Werbungskosten geltend machen.

Anteilige Kosten: Laut Aussage von www.finanztip.de, kannst Du die Homeoffice Kosten anteilig als Werbungs- oder Betriebskosten geltend machen. Hier musst Du den prozentualen Anteil des Arbeitszimmers an deiner Gesamtwohnfläche berechnen. Wenn dein Arbeitszimmer beispielsweise 25% der Wohnfläche ausmacht, dann kannst Du 25% der Miet-, Neben- und Hausratskosten absetzen. Darunter fallen folgende Kosten für Eigentümer und Mieter:

Für den Mieter:

Miete
Reinigungskosten
Wasser-, Abwasser- und Energiekosten
Grundsteuer
Müllabfuhrgebühr
Fehlbelegungsabgabe
Wohngebäude,- und Hausratsversicherung

Für den Eigentümer:

Die Gebäudeabschreibung
Grundsteuer
Wasser,- Abwasser,- und Energiekosten
Schuldzinsen für Kredite, die zur Herstellung, Anschaffung oder Reparatur des Gebäudes oder Hauses verwendet wurden
Gebühren für den Schornsteinfeger
Rechtsschutzversicherung
Wohngebäude,- und Hausratsversicherung
Haus- und Grundeigentümerverein
Renovierungskosten für die Allgemeinflächen oder für das gesamte Haus

Hast Du für berufliche Zwecke deinen privaten Internetanschluss und Telefonanschluss genutzt, kannst Du 20% oder maximal 20€ pro Monatsrechnung geltend machen

Egal ob das Finanzamt dein Arbeitsplatz als Arbeitszimmer ansieht oder nicht – Du kannst Arbeitsmittel immer von der Steuer absetzen. Hier ist es egal, wo sich die Arbeitsmittel in der Wohnung befinden. Wichtig ist hier nur, dass Du diese ausschließlich für berufliche oder betriebliche Zwecke benutzt. Wenn sie nicht mehr als 952 Euro inkl. Mehrwertsteuer kosten, können sie als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden. Dinge die mehr Kosten, müssen dann über die Nutzungsdauer aufgeschrieben abschreiben. Für Büromöbel liegt die Nutzungsdauer bei 13 Jahren.

Unser Fazit

Die Abgabe der Steuererklärung für 2020 lohnt sich wegen der besonderen Umstände durch die Corona-Krise auf jeden Fall. Wichtig ist allerdings, dass Du dich hier gut vorbereitest. Dadurch steigen deine Chancen auf eine Erstattung.

Hier sind zwei Dinge besonders wichtig:

Du solltest deinen Arbeitsplatz auf jeden Fall dokumentieren und am besten so oft wie möglich und zu verschiedenen Uhrzeiten. Denn durch die Dokumentation hast Du einen Nachweis für das Finanzamt, dass Du im Homeoffice gearbeitet hast.
Lasse dir außerdem eine Bescheinigung über das Homeoffice von deinem Arbeitgeber ausstellen.

Der Beitrag Lässt sich Homeoffice von der Steuer absetzen? erschien zuerst auf Dein Haushaltsberater.

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